Mit dem Piktogramm „lebensmittelgeeignet“ gekennzeichnete Produkte sind autoklavierbar bei 121 °C (2 bar) entsprechend DIN EN 285. 
Produkte, die mit dem „FDA-Piktogramm“ gekennzeichnet sind, erfüllen gemäß den Aussagen der Rohstoffhersteller die Anforderungen des Code of Federal Regulations, Title 21. Der CFR, Title 21 beschreibt die Anforderungen an ein Rohmaterial, welches für die Herstellung von Produkten verwendet werden kann, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Produkte aus Polypropylen (PP) entsprechen dem Teil 177.1520 für Olefin Polymere, Produkte aus Styrol-Acrylontril (SAN) erfüllen die Anforderungen des Teils 181.32.
Produkte, die mit dem Piktogramm „Lebensmittelgeeignet“ gekennzeichnet sind, entsprechen den gesetzlichen Vorschriften der Bedarfsgegenständeverordnung bzw. den Verordnungen (EG) Nr.1935/2004, (EG) Nr.975/2009 und (EG) Nr.10/2011 in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne eine Konformitätserklärung zu. Bei den Prüfungen der Produkte auf Einhaltung der Grenzwerte für die Globalmigration (bzw. der spezifischen Migrationsgrenzwerte) wurden keine Überschreitungen festgestellt. Auch bei den sensorischen Prüfungen waren keine geruchlichen und geschmacklichen Beeinträchtigungen feststellbar. Die Prüfung erfolgte nach den Richtlinien 82/711/EWG und 85/572/EWG durch ein unabhängiges, akkreditiertes Institut.
Entsprechend der vorliegenden Bescheinigungen sind alle zur Herstellung der Produkte verwendeten Ausgangsstoffe in der Bedarfsgegenstände-Verordnung (Stand: 20.12.2006) bzw. der Verordnung (EG) Nr.10/2011 aufgeführt. Sie stellen somit lebensmittelrechtlich zulässige Ausgangsstoffe dar und dürfen mit den dort angegebenen Beschränkungen bezüglich der Migrationsgrenzwerte und zulässigen Restgehalte im Endprodukt zur Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen eingesetzt werden.
Die gekennzeichneten Produkte aus PP sind für den Kontakt mit allen Lebensmittelkategorien geeignet, sofern eine Kontaktzeit von 24 h und eine Kontakttemperatur von 40 °C nicht überschritten werden.
Gern stellen wir Ihnen entsprechende Erklärung aus.
Ihr Ansprechpartner:
Florian Zillger eMail - Telefon +49-2242-90416-26 - Fax +49-2242-90416-25
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