Alcotest
Pressemitteilung:
Krawatte mit der chemischen Reaktionsgleichung vom Alkohol – Test.
Die Chemie im Alkohol-Prüfröhrchen bei Alkoholkontrollen im Straßenverkehr bis ca.1995.
Ein Gläschen Sekt hier, ein Fläschchen Bier da — Alkohol gehört in unserer Gesellschaft oft einfach dazu. Sechs Millionen Deutsche trinken zu viel. Eine Abhängigkeit vom Alkohol schleicht sich oft ganz allmählich ein. Sucht-Experten schätzen, dass es in Deutschland rd. 1,6 Mio. Alkoholiker (18 bis 59 Jahren) gibt. Auch immer mehr Jugendliche sind betroffen – allein in den letzten fünf Jahren stieg die Zahl der Klinik-Einweisungen von unter 18-Jährigen wegen Alkoholvergiftung von 9500 auf 19 500 Fälle. Und von jugendlichen Koma-Trinkern wird in der Tagespresse immer häufiger berichtet. Wenn an Sie von einem Polizisten die Aufforderung gerichtet wird: „Blasen Sie mal!“, besteht der Verdacht, dass Sie alkoholisiert unterwegs sind. Seit 1953 und bis ca. 1995 wurde die Alkoholkonzentration im Atem mit Hilfe einer chemischen Reaktion als Vortest halbquantitativ analysiert. Die mit gelbem Kaliumdichromat beschickten Prüfröhrchen wurden beim Durchleiten alkoholhaltiger Atemluft (1 Liter Blasvolumen) durch Bildung von CrIII grün gefärbt, wobei die Länge der grün gefärbten Zone ein Maß für den Alkoholgehalt der Atemluft darstellte. Ein Markierungsring zeigte bei Überschreitung eine Alkoholisierung von mehr als 0,8 Promille (damalige Promillegrenze der relativen Fahruntüchtigkeit) an, was unweigerlich zur Blutentnahme und Bestimmung des Blutalkoholgehaltes mit der Headspace – Gaschromatographie führte. Heute basieren die Atemalkohol - Testgeräte auf einem elektrochemischen Sensor. In Erinnerung an die damalige Methode der Alkoholkontrolle, die auf einer rein chemischer Detektion beruht, hat der Chemikershop unter www.chemoLine.de eine handgenähte Krawatte aus 100% Crépe Satin, einer Seide mit glatter, leuchtender Optik, handgefärbt in grau- oder blaumeliert und bemalt mit der chemischen Reaktionsgleichung in der Guttatechnik, herausgegeben.
Hier ein Auszug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog (ab 1.2009) vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Berlin http://www.bmvbs.de
Tabelle: Die wichtigsten Strafen zum Thema Alkohol.
Alkoholgehalt im Blut [Promille]Keine Anzeichen von FahrunsicherheitAnzeichen von FahrunsicherheitVerursachung eines Unfallsab 0,3
(Alkohol zeigt Wirkung) 7 Punkte
Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)
Entzug der Fahrerlaubnis7 Punkte
Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)
Entzug der Fahrerlaubnisab 0,5
(Doppeltes Unfallrisiko)4 Punkte
bis 3.000 EUR
bis 3 Monate Fahrverbot7 Punkte
Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)
Entzug der Fahrerlaubnis7 Punkte
Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)
Entzug der Fahrerlaubnisab 1,1
(über zehnfaches Unfallrisiko)7 Punkte
Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)
Entzug der Fahrerlaubnis7 Punkte
Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)
Entzug der Fahrerlaubnis7 Punkte
Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre)
Entzug der Fahrerlaubnis
Tabelle: Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen.
TatbestandEuroPunkteIn der Probezeit nach § 2a Straßenverkehrsgesetz oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks angetreten.2502
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Alcotest (Design: chemoLine®)
Text: chemoLine® ZiLLger GbR, Hans W. Zillger, Bismarckstraße 31, 53773 Hennef, Fax: 02242/874367, Mail.: info@chemoLine.de




