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Herren T-Shirt "GHS REACH"

Artikelnummer: 56-0245
 
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Beschreibung:

Die GHS REACH T-Shirts für Herren sind Chemie-Shirts für Nerds und Geeks und andere stereotype Freaks aus Naurwissenschaft und Technik ist eine Kreation von chemoline®. Das Labor-Leibchen aus Baumwolle mit den GHS - Piktogrammen belebt kontroverse Diskussionen nicht nur um technische Zusammenhänge.
Chemikershirts -GHS REACH- sind Gefahrgut-Chemie-Shirts für Labor-Nerds und Geeks und andere stereotype Freaks aus Naurwissenschaft und TechnikMuster:
GHS - Gefahrstoffsymbole (Piktogramme) nach der GHS - Verordnung:
Flamme + Gasflasche = explodierende Bombe
Dreifarbiger Siebdruck auf amerikanischer Baumwolle, Belcoro-Garn (TM) heavyweight. Großzügig geschnitten, maximale Formbeständigkeit, Baumwoll/Elasthan, Rippstrick-Kragen mit Doppelnaht, doppelte Steppnaht an Halsausschnitt, Ärmelausschnitten und Bund.
Gewicht: 185g/m²
GHS:
Beim „Weltgipfel zur Nachhaltigen Entwicklung“ 2002 in Johannesburg haben die Vertreter der internationalen Gemeinschaft den Wunsch formuliert, ein weltweit einheitliches Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für Chemikalien (für Stoffe und Gemische) zu schaffen: das „Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals“ (GHS). Dazu haben sie einen Aktionsplan verabschiedet, der die Staaten der Welt auffordert, GHS so bald wie möglich einzuführen. Als Zielmarke für die weltweite Umsetzung hatten sie das Jahr 2008 gesetzt. In vielen Staaten und Institutionen sowie in der Wirtschaft wurde auf breiter Ebene mit den Vorarbeiten zur Einführung des GHS begonnen.
Seit dem Jahr 2003 liegt das GHS als so genanntes Purple Book auf UN-Ebene vor. Dieses wegen der violetten Farbe seines Einbandes so bezeichnete Dokument stellt die Basis für ein weltweit einheitlich anwendbares System zur Beschreibung und Kommunikation der Eigenschaften von Chemikalien dar. Das „Purple Book“ ist im Internet auf den Seiten der UN verfügbar...
Bei der Erstellung des „Purple Book“ war es das Ziel, für einen Stoff oder ein Gemisch jeweils eine weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung zu erreichen. Die Instrumente dafür sind ein global anzuwendender Kriterienkatalog sowie einheitliche Vorgaben für die Elemente der Gefahrenkommunikation. Die Vorteile einer solchen Systematik liegen in der Vereinfachung des grenzüberschreitenden Handels bei gleichzeitiger Erlangung eines weltweit einheitlichen und hohen Schutzniveaus beim Umgang mit Chemikalien. Die Umsetzung der GHS befindet sich in den Ländern oder Staatengemeinschaften der Welt auf unterschiedlichem Stand. Aktuelle Informationen über den Stand der weltweiten Einführung der GHS findet man auf der Website der UN.
Eine Vorreiterrolle hat Europa übernommen. Hier wurde das Recht schon an das GHS angepasst. Die Europäische Kommission hatte am 27. Juni 2007 den Vorschlag für eine Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen sowie zur Änderung der Stoffrichtlinie, der Zubereitungsrichtlinie und der REACH-Verordnung vorgelegt. Nach intensiver Diskussion hat das Europaparlament den Verordnungsentwurf am 3. September 2008 verabschiedet. Für die EU-Mitgliedsstaaten hat der Ministerrat kurze Zeit später, am 28. November 2008, zugestimmt. Schließlich ist am 31. Dezember 2008 die europäische GHS-Verordnung unter der Nummer (EG) 1272/2008 im Amtsblatt der Europäischen Union (EU-Amtsblatt L 353) veröffentlicht worden und am 20. Januar 2009 in Kraft getreten. Der Wortlaut ist unter folgendem Link im Internet zu finden:
http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:L:2008:353:SOM:DE:HTML
Nach der REACH-Verordnung ist die neue GHS-Verordnung die zweite große Änderung im europäischen Chemikalienrecht innerhalb kurzer Zeit.
REACH:
Im Interesse der Verbraucher hat sich die Europäische Union zum Ziel gesetzt, den Handel mit chemischen Substanzen möglichst sicher zu gestalten. Bereits 2001 stellte die EU - Kommission deshalb ein „Weißbuch” zur Chemikalienpolitik vor und verabschiedete im Oktober 2003 den Vorschlag für einen neuen europäischen Rechtsrahmen, dem REACH - System.
Das Abkürzung REACH bedeutet: die Registrierung, Evaluierung (Bewertung) und Autorisierung (Zulassung) von Chemikalien.
Nach einem langwierigen und teilweise sehr kontroversen Gesetzgebungsverfahren ist die REACH – Verordnung am 01.Juni 2007 in Kraft getreten. Nach dem Prinzip der Beweislastumkehrung überträgt REACH die Verantwortung für die Überprüfung der Chemikaliensicherheit auf die Hersteller und Importeure in der europäischen Union (EU). Sie müssen künftig darstellen, dass ihre Produkte sicher zu handhaben sind und weder die Gesundheit der Weiterverarbeiter oder Verbraucher noch die Umwelt über Gebühr belasten.
Um diesem Vorsorgeprinzip gerecht zu werden, verlangt REACH über einen Zeitraum von elf Jahren die Registrierung von rund 30.000 chemischen Stoffen, die sich auf dem europäischen Markt befinden. Ohne Registrierung ist die weitere Verwendung oder Vermarktung ausgeschlossen. Alle „Inverkehrbringer“, das heißt Hersteller oder Importeure, die einen Stoff in Mengen ab 1 t pro Jahr produzieren oder in den europäischen Rechtsraum einführen, müssen in diesem Zeitrahmen eine Registrierung bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) in Helsinki, Finnland, vornehmen.
Sie reichen hierzu ein technisches Dossier ein, das die grundlegenden Stoffeigenschaften nennt, seine Einstufung und Kennzeichnung sowie die Verwendung und Leitlinien zum sicheren Umgang. Besonders besorgniserregende Stoffe (hierzu zählen karzinogene (krebserzeugende), mutagene (Erbgut verändernde) und reproduktionstoxische (reprotoxische, fruchtschädigende) Stoffe ebenso wie solche, die sich in der Umwelt anreichern) werden darüber hinaus einem behördlichen Zulassungsverfahren unterstellt. Das Zulassungssystem wird die Unternehmen dazu verpflichten, Alternativen zu entwickeln.
 

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