Messbecher Vitlab® stapelbar aus PP
Hochtransparent mit aufgedruckter blauer Skala.
Für: Labor, Privathaushalt, lebensmittelverarbeitende Betriebe, Hobby, Heilberufe und mehr.
Stapelbare hochtransparente, bruchstabile Messbecher von Vitlab® aus PP mit aufgedruckter blauer Skala einzeln kaufen für: Labor, Privathaushalt, lebensmittelverarbeitende Betriebe, Hobby, Heilberufe und mehr.
| Art.-Nr. | Volumen | Teilung (ml) | Höhe (ml) | Außendurchmesser (mm) |
| 50-1501 | 250 ml | 5 | 115 | 75 |
| 50-1502 | 500 ml | 10 | 140 | 100 |
| 50-1503 | 1000 ml | 10 | 167 | 125 |
| 50-1504 | 2000 ml | 20 | 212 | 148 |
| 50-1505 | 3000 ml | 50 | 242 | 170 |
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Produktbeschreibung Messbecher
Technische Eigenschaften von Polypropylen (PP):PP hat eine ähnliche Struktur wie PE. Jedoch sitzt an jedem zweiten C-Atom der Kohlenstoffkette eine Methylgruppe in isotaktischer Anordnung. Der größte Vorteil -verglichen mit PE - ist seine höhere Temperaturbeständigkeit. Es kann wiederholt bei 121 °C autoklaviert werden. Die gute mechanische und chemische Beständigkeit ist vergleichbar mit PE, doch kann PP merklich leichter durch stark oxidierende Chemikalien angegriffen werden.
Max. Gebrauchstemperatur 125°C; Mikrowellentauglichkeit: ja (bis zur Gebrauchstemperatur!), Versprödungstemperatur 0°C, Dichte 0,90 g/ml, bruchfest.
Die hochtransparenten, stapelbaren Messbecher aus PP sind für den Kontakt mit allen Lebensmittelkategorien geeignet, sofern eine Kontaktzeit von 24 h und eine Kontakttemperatur von 40 °C nicht überschritten werden. Über eine Kontaktzeit von mehr als 24 h und eine Kontakttemperatur von mehr als 40 °C kann keine Aussage getroffen werden, da diese nicht zum Untersuchungsumfang gehörten. Unter den eingesetzten Prüfbedingungen entsprechen die Trichter aus PP somit den Anforderungen der EU-Richtlinie 2002/72/EC (bis einschließlich Änderungsrichtlinie 2007/19/EC) und der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004. Gleichzeitig entsprechen sie den Anforderungen der Bedarfsgegenstände-VO (Stand: 20.12.2006) und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Entsprechend der vorliegenden Bescheinigungen sind alle zur Herstellung der Produkte verwendeten Ausgangsstoffe in der Bedarfsgegenstände-V0 (Stand: 20.12.2006) bzw. der Richtlinie 2002/72/EC und ihrer Änderungsrichtlinien (einschließlich Richtlinie 2007/19/EC) aufgeführt. Sie stellen somit lebensmittelrechtlich zulässige Ausgangsstoffe dar und dürfen mit den dort angegebenen Beschränkungen bezüglich der Migrationsgrenzwerte und zulässigen Restgehalte im Endprodukt zur Herstellung von Lebensmittelbedarfsgegenständen eingesetzt werden. Neben der zu prüfenden Einhaltung des Grenzwertes für die Globalmigration (bzw. der spezifischen Migrationsgrenzwerte) wurde eine sensorische Prüfung auf eine mögliche geruchliche und geschmackliche Beeinträchtigung von Prüflebensmitteln durch ein unabhängiges, akkreditiertes Institut durchgeführt.



